Dual citizenship for Germans

Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Lässt ein Deutscher sich in einem anderen Staat einbürgern, verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbügerung eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer zuerst gestellt werden, also noch vor dem Einbürgerungsantrag in dem jeweiligen anderen Staat.

Die Experten bei Auspire Immigration Australia (NIA) beraten Sie gerne über die Beibehaltungsgenehmigung und sind Ihnen beim Stellen des Antrages behilflich.

Unser Service im Überblick:

  • Infos zu von Ihnen benötigten Unterlagen und Nachweisen
  • Individuelle Strategieabklärung und persoenliches Gespräch für Ihre Fragen
  • Erstellung Ihrer Antragsbegründungen
  • Erstellen des Beibehaltungsantrags
  • Einreichung Ihres Antrags auf Beibehaltung und Kommunikation mit der zuständigen Behörde
  • Hilfe mit der Australischen Citizenship
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